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Bienenschwarm

Bienenschwarm entdeckt? Ich helfe schnell & professionell.

Schwarmfang in Berlin – schnelle Hilfe bei ausgeflogenen Bienenvölkern

Sind Sie Besitzer eines Bienenvolks, das ausgeflogen ist oder haben Sie einen Schwarm in Ihrem Garten entdeckt? Keine Sorge – ich bin hier, um Ihnen schnellstmöglich zu helfen! Ich bin erfahrener Schwarmfänger und biete an, bei Ihnen vorbeizukommen, um die Bienen sicher und professionell einzufangen.

Rufen Sie gerne bei mir an!

Bienenschwarm – Beispielbild

Erfahrung, Sicherheit & Schutz für Bienen & Umgebung

Ich bin erfahrener Imker und Bienensachverständiger Brandenburgs, der weiß, wie man Bienenschwärme schnell und sicher einfängt. Ich verwende moderne Techniken und Ausrüstung, um sicherzustellen, dass sowohl die Bienen als auch die Umwelt geschützt werden. Nachdem ich den Schwarm eingefangen habe, bringe ich ihn in die Nähe eines Berliner Naturschutzgebietes. Ich komme bei Ihnen kostenlos vorbei!

Berliner Bezirke, die ich abdecke
Köpenick Treptow Marzahn Hellersdorf Lichtenberg Hohenschönhausen Friedrichshain Prenzlauer Berg Mitte

Kontakt

Felix Derengowski
Handy: 0152 / 23 29 34 77
Messenger: iMessage und WhatsApp
E‑Mail: kontakt@beeinberlin.de

Telefonisch: 0152 / 23 29 34 77 Zum Kontaktformular

Was benötige ich an Infos?

  • Wo befindet sich der Schwarm? (möglichst genaue Adresse)
  • In welcher Höhe hängt der Bienenschwarm? (fotografieren Sie die Schwarmtraube und senden mir ein Bild)
  • Gibt es vor Ort Besonderheiten? (schwer zugänglich?)
  • Wer ist vor Ort der Ansprechpartner? (wer kann mich vor Ort zum Schwarm bringen?)
Imker beim Schwarmfang – Symbolbild

Woran erkennen Sie einen Honig‑Bienenschwarm?

  • Mehrere tausend Tiere
  • Hängen in einem großen Knäul – oder der Himmel ist „bedeckt“ mit vielen fliegenden Bienen
  • Häufigstes Vorkommen: meist in den Monaten Mai bis Juli
  • Wichtig: Honigbienen haben KEIN Nest, das eine gräulich‑runde Form aufweist
Galerie Beispiele rund um Honigbienen & Schwärme
Wespennest – Beispielbild

Hierbei handelt es sich um ein Wespennest – Wespen und deren Nester stehen unter allgemeinem Schutz (Naturschutz) und dürfen nur bei Vorliegen vernünftiger Gründe umgesiedelt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Artenschutz.

Warum brauchen die Honigbienenschwärme unsere Hilfe?

Honigschwärme benötigen unsere Hilfe, weil sie sich häufig in ungünstigen oder gefährlichen Umgebungen befinden. Innerhalb von drei Tagen müssen die Bienen eine neue Unterkunft finden. Danach ist der Honigvorrat verbraucht, den sie in ihrer Honigblase mitgenommen haben. Wird die Schwarmtraube von schlechtem Wetter überrascht und kann nicht weitersuchen, gerät sie in Gefahr. Auch ein starker Regen kann dem Schwarm gefährlich werden.

In Wohngebäuden: Sicherheitsrisiko, mögliche Schäden, wenn sich Bienen in Wand oder Dachboden einnisten.
In öffentlichen Bereichen: Gefahr für die Öffentlichkeit, besonders für Kinder und Menschen mit Bienenallergien.
In geschlossenen Räumen: Garagen oder Schuppen – schwer zu entfernen, mögliche Schäden an Gegenständen.
Fehlende Imker in der Umgebung: Ohne erfahrene Hilfe sinken Chancen auf eine sichere Umsiedlung.

Es ist wichtig, dass Schwärme von erfahrenen Imkern eingefangen werden, da es eine komplexe und manchmal gefährliche Aufgabe ist und unerfahrene Personen sowohl die Bienen als auch sich selbst gefährden können.

Rechtliches Wissen zu Bienenschwärmen

Wem gehört der Bienenschwarm?

Ein Bienenschwarm gehört grundsätzlich dem Imker, bei dem der Schwarm auszieht. Verfolgt dieser Imker den Schwarm jedoch nicht, sondern lässt ihn ziehen, kann auch ein anderer Imker ihn einfangen und so zum neuen Besitzer werden. Wer einen herrenlosen Bienenschwarm entdeckt und einfängt, handelt damit nicht gegen das geltende Recht.

Quelle: bienenjournal.de – Ratgeber Bienenschwarm

Wer darf einen Bienenschwarm einfangen?

Prinzipiell darf jeder einen Bienenschwarm einfangen, wenn er ihn entdeckt hat. Dazu dürfen Imker auch fremde Grundstücke betreten – zumindest solange, wie sie dabei rücksichtsvoll handeln und keinen Schaden verursachen. Das Schwarmrecht in den §§ 961–964 BGB regelt die Rechte der Imker.

Quelle: bienenjournal.de – Ratgeber Bienenschwarm

Kontaktieren Sie mich

Sie haben einen Bienenschwarm entdeckt oder benötigen schnelle Unterstützung? Schreiben Sie mir oder rufen Sie direkt an – ich melde mich schnellstmöglich zurück.

Imker bei der Arbeit – Abschlussbild