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Bienenschwarm

Rufen Sie gerne bei mir an!


Ich bin erfahrener Imker und Bienensachverständiger Brandenburgs, der weiß, wie man Bienenschwärme schnell und sicher einfängt. Ich verwende moderne Techniken und Ausrüstung, um sicherzustellen, dass sowohl die Bienen als auch die Umwelt geschützt werden. Nachdem ich den Schwarm eingefangen habe, bringe ich ihn in die Nähe eines Berliner Naturschutzgebietes. Ich komme ich bei Ihnen kostenlos vorbei!

Kontakt: Felix Derengowski
Handy: 0152 / 23293477
Messenger: iMessage und WhatsApp
Email: beeinberlin@posteo.de

Berliner Bezirke, die ich abdecke: Köpenick, Treptow, Marzahn, Hellersdorf, Lichtenberg, Hohenschönhausen, Friedrichshain, Prenzlauer Berg, Mitte

Was benötige ich an Infos?

  • Wo befindet sich der Schwarm? (möglichst genaue Adresse)
  • In welcher Höhe hängt der Bienenschwarm? (fotografieren Sie die Schwarmtraube und senden mir ein Bild)
  • Gibt es vor Ort Besonderheiten? (schwer zugänglich?)
  • Wer ist vor Ort der Ansprechpartner oder kann mich vor Ort zu dem Schwarm bringen?

Woran erkennen Sie einen Honig-Bienenschwarm?

  • mehrere tausend Tiere
  • hängen in einem großen Knäul oder der Himmel ist „bedeckt“ mit vielen fliegenden Bienen
  • Häufigstes Vorkommen: meist in den Monaten Mai bis Juli
  • Honigbienen haben KEIN Nest das eine gräulich-runde Form aufweist

Hierbei handelt es sich um ein Wespennest – Wespen und deren Nester stehen unter allgemeinen Schutz (Naturschutz) und dürfen nur bei Vorliegen vernünftiger Gründe umgesiedelt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Artenschutz.

Warum brauchen die Honigbienenschwärme unsere Hilfe?

Honigschwärme benötigen unsere Hilfe, weil sie sich häufig in ungünstigen oder gefährlichen Umgebungen befinden.

Einige Beispiele sind:

  • Innerhalb von drei Tagen müssen die Bienen eine neue Unterkunft finden. Danach ist der Honigvorrat verbraucht, den sie in ihrer Honigblase mitgenommen haben. Wird die Schwarmtraube von schlechtem Wetter überrascht und kann nicht weitersuchen, gerät sie in Gefahr. Auch ein starker Regen kann dem Schwarm gefährlich werden.
  • In Wohngebäuden: Schwärme, die sich in oder in der Nähe von Wohngebäuden niederlassen, können ein Sicherheitsrisiko darstellen, da die Bienen jemanden stechen können. Außerdem kann der Schwarm Schäden an der Gebäudestruktur verursachen, wenn er sich in einer Wand oder einem Dachboden einnistet.
  • In öffentlichen Bereichen: Schwärme, die sich in öffentlichen Bereichen wie Parks oder Spielplätzen niederlassen, können eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen, insbesondere für Kinder und Menschen mit Bienenallergien.
  • In geschlossenen Räumen: Schwärme, die sich in geschlossenen Räumen wie Garagen oder Schuppen niederlassen, können schwer zu entfernen sein und können Schäden an Gegenständen oder Gebäuden verursachen.
  • Ein weiterer Grund, warum Honigschwärme unsere Hilfe benötigen können, ist das Fehlen von erfahrenen Imkern in der Umgebung, die den Schwarm einfangen und in einen sicheren Bienenstock umziehen können.

Es ist wichtig, dass Schwärme von erfahrenen Imkern eingefangen werden, da es eine komplexe und manchmal gefährliche Aufgabe ist und unerfahrene Personen sowohl die Bienen als auch sich selbst gefährden können.

Rechtliches Wissen zu Bienenschwärmen

Wem gehört der Bienenschwarm?

Ein Bienenschwarm gehört grundsätzlich dem Imker, bei dem der Schwarm auszieht. Verfolgt dieser Imker den Schwarm jedoch nicht, sondern lässt ihn ziehen, kann auch ein anderer Imker ihn einfangen und so zum neuen Besitzer werden. Wer einen herrenlosen Bienenschwarm entdeckt und einfängt, handelt damit nicht gegen das geltende Recht.

Quelle: https://www.bienenjournal.de/imkerpraxis/ratgeber/bienenschwarm/

Wer darf einen Bienenschwarm einfangen?

Prinzipiell darf jeder einen Bienenschwarm einfangen, wenn er ihn entdeckt hat. Dazu dürfen Imker auch fremde Grundstücke betreten –zumindest solange, wie sie dabei rücksichtsvoll handeln und keinen Schaden verursachen. Das sogenannte Schwarmrecht in den §§ 961-964 des BGB regelt die Rechte der Imker, wenn sie einen eigenen oder einen fremden Schwarm einfangen wollen.

Quelle: https://www.bienenjournal.de/imkerpraxis/ratgeber/bienenschwarm/

  • § 961 BGB: „Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.“
  • § 962 BGB: „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.“
  • §963 BGB: „Vereinigen sich ausgezogene Bienenschwärme mehrerer Eigentümer, so werden die Eigentümer, welche ihre Schwärme verfolgt haben, Miteigentümer des eingefangenen Gesamtschwarms; die Anteile bestimmen sich nach der Zahl der verfolgten Schwärme.“
  • §964 BGB: „Ist ein Bienenschwarm in eine fremde besetzte Bienenwohnung eingezogen, so erstrecken sich das Eigentum und die sonstigen Rechte an den Bienen, mit denen die Wohnung besetzt war, auf den eingezogenen Schwarm. Das Eigentum und die sonstigen Rechte an dem eingezogenen Schwarme erlöschen.“